Bahn für Klimaschutz und Wirtschaft in der Region. Stellungnahme zum „Fragen-Antwortkatalog“

Bahn für Klimaschutz und Wirtschaft in der Region
Förderverein Ilztalbahn nimmt Stellung zum Fragen-Antwortkatalog

„Die Reaktivierung der Bahn muss die Verkehrssituation insgesamt verbessern“, mit dieser grundsätzlichen Feststellung antwortet das Bayerische Verkehrsministerium auf die Fragen nach den Auswirkungen eines künftigen Regelverkehrs der Ilztalbahn. Mit diesem „Verbesserungsgebot“ schließt das Ministerium praktisch alle Maßnahmen aus, die zu einer Verschlechterung des bestehenden Verkehrsangebots führen würden. Damit ist allen diesbezüglichen Befürchtungen, insbesondere aus dem Landkreis Passau, der Boden entzogen, stellte die Vorstandschaft des Fördervereins Ilztalbahn in seiner letzten Sitzung fest.

Geld fließt in die Region

Der Vorstand teilt auch die Einschätzung des Ministeriums, dass ein Regelverkehr zu einer Entlastung des Verkehrs auf der B 12 führen würde. Die Ilztalbahn ist die staufreie und hochwassersichere Verbindung nach Passau und ist mit ihren spezifischen Vorteilen am ehesten in der Lage, Personen zum Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Verkehr zu bewegen. Darüber hinaus schafft sie zahlreiche qualifizierte Arbeitsplätze und bringt Jahr für Jahr richtig viel Geld aus der Kasse des Freistaats in die Region. Für den Erhalt der Infrastruktur und den Zugverkehr sind das jährlich über 5 Millionen, die ansonsten in andere Regionen Bayerns fließen würden. Dem gegenüber stehen relativ geringe Beträge, die die Kommunen selbst aufbringen müssten. Für die Stadt Waldkirchen etwa sei für einmalige Aufwendungen zur Verbesserung der Sicherheit an den Bahnübergängen auf ihrem Gebiet nach den Ausführungen des Ministeriums mit einer Summe von etwa 250.000 € zu rechnen. Für den laufenden Bahnbetrieb entstehen der Stadt außer gelegentlichen Mäharbeiten an den Bahnübergängen keinerlei Kosten. Von Millionenbeträgen, wie in Waldkirchen befürchtet, könne deshalb keine Rede sein, stellte Michael Liebl, der Vorsitzende des Fördervereins, fest.

Bahn hilft dem Klimaschutz

Der Förderverein hat sich im Sinne des Klimaschutzes in seiner Satzung zur Erhaltung der umweltfreundlichen Bahn verpflichtet. Diese werde in der Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen. Damit haben alle Kommunen, die einen Bahnanschluss besitzen, einen wesentlichen Standortvorteil, das betrifft in besonderer Weise die Stadt Waldkirchen mit ihren umfangreichen Bahnanlagen.

Keine Verschlechterung bei der Schülerbeförderung

Bei der Frage nach den Auswirkungen einer Bahnreaktivierung auf die Schülerbeförderung weist das Ministerium auf die Zuständigkeit der Aufgabenträger hin. Die Landkreise müssten den gesetzlichen Vorgaben nach dem Anspruch auf Beförderung auf dem kostengünstigsten Weg sicherstellen. Eine gesetzliche Vorschrift, dass Schüler im Falle der Reaktivierung, wie von Anliegerkommunen behauptet wird, bis zu 3 km zur nächsten Haltestelle der Bahn laufen müssen, gibt es nicht. Darauf hat das oberste bayerische Verwaltungsgericht hingewiesen. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich davon abgesehen, nähere Kriterien hinsichtlich der maximalen Länge des zurückzulegenden Fußwegs festzulegen, somit obliege es dem jeweiligen Aufgabenträger – also etwa dem Landkreis Passau – hierfür ein Konzept zu entwickeln, heißt es in den Ausführungen des VGH.
In den gesetzlichen Vorgaben zur Schülerbeförderung gibt es auch keinen Vorrang eines bestimmten Verkehrsmittels. Haltestellen der Bahn kommen überhaupt nur in Frage, wenn die Zugfahrt zur Schule von dort aus kostengünstiger wäre als die Fahrt mit dem Bus. Der im Landkreis Passau deutlich längere und umständlichere Transport auf der Schiene kann aber nicht günstiger sein als der direkte und viel kürzere Weg auf der Straße. Dass die bestehenden Buslinien zwischen Tittling bzw. Hutthurm nach Passau auch bei einer Reaktivierung der Bahn zwingend notwendig sind, bezweifelt niemand.

Potentialanalyse heißt nicht automatisch Regelverkehr

Nach den klaren Aussagen des Ministeriums gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, die vom Ministerium angebotene, kostenlose Potentialanalyse zu blockieren. Zu einem Regelverkehr kommt es ohnehin erst, wenn ein von allen Aufgabenträgern akzeptiertes Zug-Bus-Konzept vertraglich vereinbart wird. Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, den bestehenden Nahverkehr in der Region weiter zu stärken.
Die betroffenen Kommunen und Landkreise haben dabei ein entscheidendes Wort mitzureden, denn auch das hat das Ministerium klargestellt: „Gegen den Willen der Region wird der Freistaat keine Reaktivierung durchführen.“

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